Sibylle Becker • Hubertusstr. 21 • 65549 Limburg • Tel.: 06431 27200

Strafrecht Limburg

Schwerpunkt: Strafverteidigung

Ich verteidige Sie als Beschuldigte/n beginnend mit dem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ab der erstmaligen Konfrontation mit einem Tatvorwurf durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bei Tatvorwürfen aller Art.

Bei Gericht verteidige ich Sie in allen Instanzen. Gleich, ob Sie in Freiheit oder in der Untersuchungshaft sind, sorge ich für die Einhaltung Ihrer Rechte.

Häufige auftretende Tatvorwürfe

In alphabetischer Reihenfolge:

  • Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
  • Betrug und Untreue
  • Brandstiftung
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • unbefugter Gebrauch eines Kraftahrzeugs
  • Entziehung elektrischer Energie
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Versicherung an Eides statt und Verleitung zur Falschaussage
  • falsche Verdächtigung
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld
  • Hausfriedensbruch
  • Insolvenzstraftaten
  • Körperverletzung
  • Missbrauch von Notrufen
  • Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Straftaten gegen das Leben
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie Nötigung und Bedrohung
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Urkundenfälschung
  • Verletzung der Unterhalts- und der Fürsorge – oder Erziehungspflicht
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen und Abfangen von Daten
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Vortäuschen einer Straftat
Wenn gegen Sie derartige oder andere Tatvorwürfe erhoben werden und Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, so nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf, damit von hier aus umgehend die notwendigen Schritte wie Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden, Akteneinsichtnahme und die Stellung notwendiger Anträge vorgenommen werden können.

Strafvollstreckung

Nach der Rechtskraft einer Entscheidung beginnt vielfach die Strafvollstreckung. Hier berate und vertrete ich Sie im Rahmen der Erstellung der notwendigen Anträge.

Benötigen Sie weitere Unterstützung zum Thema?

Ich stehe Ihnen gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten

Rechtsanwältin Sibylle Becker berät Sie

Sibylle Becker

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht