Sibylle Becker • Hubertusstr. 21 • 65549 Limburg • Tel.: 06431 27200

Zivilrecht Limburg

Kompetenz: Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder zwischen natürlichen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, untereinander. Wenn Sie also einen Vertrag schließen oder eine Forderung gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen haben oder eine unberechtigte Forderung abwehren wollen, bewegen Sie sich in der Regel im Bereich des Zivilrechts.

Nachfolgend stelle ich einige ausgewählte Bereiche des Zivilrechts dar. Dies ist aber nur ein kleiner Teil der Gebiete, die im Zivilrecht bearbeitet werden. Ob Sie nun Privatperson oder UnternehmerIn sind - bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie einen Vertrag schließen oder eine Forderung gegen eine andere Person geltend machen oder eine Forderung abwehren wollen!

Typische Bereiche des Zivilrechts:

Kaufrecht

In § 433 BGB steht: (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Nun haben Sie in einem Geschäft oder im Internet etwas bestellt, aber der Verkäufer liefert nicht oder eine gekaufte Sache –hierunter fallen natürlich auch Immobilien- hat einen Mangel oder Ihr Kunde zahlt Ihre Rechnung nicht, nimmt die Sache nicht ab oder behauptet einen Mangel, der gar keiner ist … was dann? Gerne berate ich Sie über Ihre kaufvertraglichen Rechte und mache diese für Sie geltend!

Darlehensrecht

Haben Sie schon einmal Geld „verliehen“ und es dann nicht wiederbekommen? Dies kommt immer wieder vor, und es betrifft nicht nur Banken, sondern auch Privatleute. Der Freund oder Verwandte war so lange freundlich zu Ihnen, bis er den dringend benötigten Geldbetrag von Ihnen erhalten hat, und nun lässt er sich nicht mehr bei Ihnen blicken. Und nicht nur das: er findet es überhaupt nicht gut von Ihnen, dass Sie Ihr Geld wiederhaben wollen, und jetzt kämpfen Sie auch noch mit einem schlechten Gewissen! Wenn Sie in dieser Situation sind, werde ich für Sie den Darlehensvertrag kündigen und den Darlehensbetrag für Sie zurückfordern.

Mietrecht

Nicht nur eine Wohnung oder ein Haus, sondern auch eine bewegliche Sache, zum Beispiel ein Auto, können Sie mieten.

Mietverträge werden häufig über lange Zeit geschlossen und führen zu Streit, zum Beispiel über Mängel an der Mietsache und über die Frage, wer für diese verantwortlich ist, über die Miethöhe oder über die Kündigung eines Mietverhältnisses. Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter und mache Ihre Ansprüche für Sie geltend bzw. wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Reisevertragsrecht

Endlich Urlaub! Sie haben lange gespart und lange auf ihn gewartet, und nun ist er da. Aber statt Erholung und Freude gibt es Ärger: Flüge verspäten sich, das Hotel hält nicht, was Ihnen versprochen wurde, andere Reiseleistungen werden nicht erbracht. Was tun? Bitte erheben Sie Ihre Beanstandungen an Ort und Stelle gegenüber Reiseveranstalter/Fluggesellschaft/Hotel und melden Sie sich nach Urlaubsrückkehr umgehend hier, damit ich Ihre Forderungen rechtzeitig für Sie geltend machen kann.

Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind mit viel Aufwand und Ärger verbunden. Hier müssen Forderungen gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung geltend gemacht werden. Häufig kommt auf Unfallbeteiligte aber auch noch ein Bußgeldverfahren und manchmal sogar ein Strafverfahren zu. In all diesen Bereichen bin ich gerne für Sie tätig! Ich mache Ihre Forderungen für Sie geltend und verteidige Sie gegenüber den Verwaltungsbehörden und Strafjustiz.

Arbeitsrecht

Arbeiten müssen die meisten Menschen - und Unternehmen sind auf Arbeitnehmer angewiesen. Aber dort, wo Menschen sind, kommt es immer wieder zu Konflikten, die schnell auch die wirtschaftliche Existenz beider Seiten bedrohen können. Wie viele Urlaubstage sind noch offen? Ist das Gehalt pünktlich und vollständig bezahlt? Wie viele Stunden müssen gearbeitet werden? Müssen Sie als ArbeitgeberIn kündigen, und ist die Kündigung nun berechtigt oder unberechtigt?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich das Arbeitsrecht. Gleichgültig, ob Sie ArbeitnehmerIn oder ArbeitgeberIn sind – ich berate und vertrete Sie beginnend mit dem Inhalt eines noch zu schließenden Arbeitsvertrags bis hin zum Arbeitszeugnis nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Forderungseinzug

Nicht alle KundInnen haben eine gute Zahlungsmoral. Wenn Ihnen als UnternehmerIn hierzu auch jemand einfällt, so setzen Sie sich bitte einfach mit mir in Verbindung. Seit Jahrzehnten bin ich für mehrere große und kleine Unternehmen erfolgreich im Bereich des Forderungseinzugs tätig, und zwar beginnend mit dem ersten außergerichtlichen anwaltlichen Mahnschreiben über den Mahn- und Vollstreckungsbescheid, das streitige Verfahren bei den Gerichten bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht vertrete ich nur Gläubiger. Ich melde Ihre berechtigte Forderung im Insolvenzverfahren an und überwache ihre Feststellung zur Insolvenztabelle. Sofern es notwendig ist, führe ich die im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren anfallenden Prozesse für Sie.


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Sibylle Becker

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht