Familienrecht Limburg
Kompetenz: Familien-recht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Unter anderem regelt es die Rechtsverhältnisse derjenigen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Wer in diesem Bereich mit Rechtsproblemen konfrontiert wird, muss häufig auch damit klarkommen, dass das gesamte Leben aus den Fugen gerät und alle bisherigen Vereinbarungen mit einem anderen Menschen nun nicht mehr gültig sein sollen. Neben Enttäuschung und Schmerz muss man sich häufig mit der Einschränkung der Kontakte zu den Kindern, Wohnortwechseln und finanziellen Einschränkungen auseinandersetzen.
Ich berate und vertrete Sie im Falle einer Trennung und im gerichtlichen Scheidungsverfahren, bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt sowie im Bereich der Unterhaltspflichten für Ehegatten nach Trennung und Scheidung, im Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse über die Ehewohnung oder das eheliche Haus, in den auftretenden vermögensrechtlichen Fragen, der Aufteilung des Hausrats und im Verfahren über den Versorgungsausgleich, also des Ausgleichs der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Im Falle der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist neben dem Unterhalt für das Kind auch der Unterhalt der Mutter zu regeln.