Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stürzt vieles auf Sie ein: Sie haben sich unter Umständen mit seelischen und körperlichen Folgen der Tat auseinanderzusetzen und möglicherweise auch einen finanziellen Schaden erlitten. Vielleicht sind Sie weiteren Bedrohungen seitens des Täters ausgesetzt. Besonders „interessante“ Straftaten geraten oft in die Presse und andere Medien, so dass Sie –unfreiwillig- zum Gegenstand des öffentlichen Interesses werden. Außerdem sind Sie möglicherweise mit Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert. Insgesamt ist dies eine sehr fordernde Situation für Sie.
In dieser Situation berate und vertrete ich Sie. Ich werde für Sie, sofern ein Ermittlungsverfahren geführt wird, die Ermittlungsakte anfordern. Deren Inhalt werden wir miteinander besprechen und gegebenenfalls eine durch Sie bereits erstattete Strafanzeige vervollständigen.
Im weiteren Verfahren kann ich als Zeugenbeistand an Ihrer Seite sein. Wenn Sie zur Nebenklage berechtigt sind, stelle ich für Sie die notwendigen Anträge und kann Sie ab dem Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahren in allen Instanzen vertreten.
Wenn es notwendig ist, werde ich für Sie einen Gewaltschutzantrag stellen.
Selbstverständlich ist auch die Erörterung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüche gegen den/die Täter/innen und die Erörterung der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz. In diesen Angelegenheiten bin ich seit Jahrzehnten in Delikten aller Art tätig. Gemeinsam werden wir den Weg durch die einzelnen Verfahren gehen.
Ich stehe Ihnen gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.
Sibylle Becker
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht
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